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„Energieverbrauchsverordnungen“ kundgemacht

Die EU hat verschiedene Verordnungen am 30.11.2010 kundgemacht, die nach Ablauf der 20-Tage-Frist somit am 20.12.2010 in Kraft treten. Konkret handelt es sich dabei um folgende Rechtsvorschriften:\

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  1. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch

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  1. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch

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  1. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch

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  1. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch

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\Gemein ist all diesen Verordnungen, dass die betroffenen Unternehmen zu den Geräten Etiketten und Produktdatenblätter zur Verfügung stellen müssen und bestimmte Angaben zu Energieverbrauch und sonstigen Emissionen tätigen müssen. In der Werbung ist auf die jeweilige Energieeffizienzklasse hinzuweisen.

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