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„Energieverbrauchsverordnungen“ kundgemacht

Die EU hat verschiedene Verordnungen am 30.11.2010 kundgemacht, die nach Ablauf der 20-Tage-Frist somit am 20.12.2010 in Kraft treten. Konkret handelt es sich dabei um folgende Rechtsvorschriften:\

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\Gemein ist all diesen Verordnungen, dass die betroffenen Unternehmen zu den Geräten Etiketten und Produktdatenblätter zur Verfügung stellen müssen und bestimmte Angaben zu Energieverbrauch und sonstigen Emissionen tätigen müssen. In der Werbung ist auf die jeweilige Energieeffizienzklasse hinzuweisen.

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