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Europäischer Rat stellt Weichen für EU-Klima und Energiepolitik bis 2030

Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs wurden vergangene Woche grundlegende Entscheidungen über die Zukunft der europäischen Klima- und Energiepolitik getroffen. Basierend auf Mitteilungen, in denen die Kommission im Jänner bzw Juli dieses Jahres ihre Position zu einem Klima- und Energierahmen bis zum Jahr 2030 kundtat, hat sich der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen auf folgende Grundsätze geeinigt:

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Im Bereich des Klimaschutzes legten sich die Staats- und Regierungschefs auf das verbindliche Ziel fest, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 drastisch um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Jene Sektoren, die dem Emissionshandel unterliegen, müssen ihre Emissionen um 43 Prozent zurückschrauben, was impliziert, dass ab 2020 die jährlich emittierten Treibhausgasmengen um 2,2 Prozent (anstatt wie bisher 1,74 Prozent) zu kürzen sind. Die übrigen („non-ETS“) Sektoren, wie zum Beispiel Verkehr oder Haushalte, trifft eine CO2-Reduktionspflicht von 30 Prozent bis 2030 – letzter Wert bezieht sich auf 2005. Bei der Aufteilung des Ziels zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten werden weder die in der Vergangenheit bereits erbrachten Leistungen noch die vorhandenen kosteneffizienten Potenziale ausreichend berücksichtigt, wodurch Staaten wie Österreich besonders stark belastet werden.

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Um dem sog „Carbon Leakage“ – also der Gefahr einer Abwanderung von Betrieben wegen der hohen CO2-Kostenbelastung – entgegenzuwirken, soll es auch nach 2020 weiterhin eine kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifikaten an die effizientesten Anlagen geben, wobei der Text jedoch nur unverbindlich und vage bleibt. Entsprechend dieser Einigung wird die EU ihren Beitrag für den Abschluss eines globalen Klimaabkommens spätestens bis zum ersten Quartal 2015 vorlegen. Explizit festgehalten wird, dass man nach der Konferenz in Paris auf diese Frage zurückkommen wird. Um Solidaritätsüberlegungen Rechnung zu tragen, wird eine neue Reserve geschaffen, in die 2 Prozent der zu versteigernden Emissionszertifikate fließen. Diese Mittel sollen jenen Mitgliedstaaten zugutekommen, deren BIP/Kopf weniger als 60 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt und in denen hoher Investitionsbedarf im Bereich Energieeffizienz sowie zur Modernisierung der Energiesysteme besteht. Darüber hinaus werden 10 Prozent der zu versteigernden Emissionszertifikate unter denjenigen Ländern aufgeteilt, deren BIP pro Kopf (im Jahr 2013) 90 Prozent des EU-Durchschnitts nicht überstieg. In Bezug auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien folgte der Europäische Rat der Kommission und beschloss ein EU-weit verbindliches Erneuerbaren-Ziel von 27 Prozent bis 2030. Dieses wird nicht, wie bisher, auf die jeweiligen Mitgliedstaaten aufgeteilt. Bis zum Schluss heiß diskutiert war eine Zielsetzung zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf ein EU-weit indikatives Ziel von 27 Prozent bis 2030. Sie hielten sich jedoch die Option offen, dieses im Jahr 2020 auf ein EU-Niveau von 30 Prozent zu überprüfen.

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Der Vollendung des Energiebinnenmarktes wird in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats grundlegende Bedeutung beigemessen. Um alle Mitgliedstaaten hinreichend an die europäischen Gas- und Stromnetze anzubinden, wird die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass das 10 Prozent-Mindestziel für den aktuellen Stromverbund bis 2020 erreicht wird. Die Kommission wird diesbezüglich dem Europäischen Rat regelmäßig Bericht erstatten, um bis 2030 ein Verbundziel von 15 Prozent zu erreichen.“

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Quelle: EU-Panorama WKO 24. 10. 2014

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