Die AUA warb für Flüge nach Venedig mit Werbeaussagen wie „CO2-neutral zur Biennale fliegen?“ und „100 % SAF“ (nachhaltiger Flugkraftstoff). Ein Fall von Greenwashing, urteilte das Handelsgericht.
Der VKI hat die AUA diesbezüglich wegen irreführender Geschäftspraktiken
geklagt und in einem jüngst ergangenen Urteil Recht bekommen. Begründend führte das Gericht aus, dass die AUA zur Vermeidung eines irreführenden Gesamteindrucks zur näheren Aufklärung über den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) verpflichtet gewesen sei. Tatsächlich ist es in Österreich nämlich derzeit nicht möglich, mit 100 % SAF zu fliegen und würde auch der Einsatz von 100 % SAF nur zu einer Reduktion von 80 % der CO2-Emissionen führen. Ein informierter, verständiger und angemessen aufmerksamer Verbraucher würde das Konzept der CO2-Neutralität durch Kompensation zwar verstehen, aus den Werbeaussagen aber nicht ableiten,
dass die Kompensation (meist) erst durch Beimengung von SAF in
zukünftigen Flügen und damit „nur“ bilanziell stattfindet.