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Peter Sander

Klimaklage in den Niederlanden erfolgreich

Gerade rechtzeitig zum Jahresabschluss und zum zweijährigen Jubiläum der mittlerweile berüchtigten EuGH Protect Entscheidung hat der Hoge Raad, das niederländische Höchstgericht in Zivil-, Steuer- und Strafrechtsangelegenheiten die wohl europaweit bekannteste Klimaklage endgültig entschieden. In der Rechtssache Urgenda, benannt nach der betreibenden Umweltschutzorganisation, in der der niederländische Staat aufgrund von dessen Untätigkeit im Klimaschutz geklagt wurde, bestätigt das Höchstgericht die Entscheidungen der beiden vorhergehenden Instanzen, die Schlussanträge und damit auch die Klage selbst. Somit sind die Niederlande nun rechtkräftig dazu angehalten, ihre Anstrengungen im Klimaschutz zu erhöhen, um der Schutzpflicht gegenüber der eigenen Bevölkerung nachzukommen.

In dem vorerst mündlich verkündeten Urteil (Hoge Raad 20.12.2019, 19/00135, ECLI:NL:HR:2019:2006) sprach der Hohe Rat aus, dass das Rechtsmittel des Staates gegen das bestätigende Urteil der zweiten Instanz abgewiesen wird. Das bedeutet, dass die Pflicht des Staates zur Reduktion von 25% des Treibhausgas-Ausstoßes gegenüber dem Niveau von 1990 bis Ende 2020 bestätigt wird. Das Gericht anerkennt die Gefahr des "in der Wissenschaft und der internationalen Gemeinschaft anerkannten" Klimawandels und den Bedarf die Erderwärmung auf 2 Grad, bzw. "nach letzten Erkenntnissen eigentlich 1,5 Grad" zu beschränken, um Wetterextreme, steigenden Meeresspiegel, Nahrungsknappheit und Kipp-punkte zu vermeiden. Dabei anerkennt das Gericht die staatliche Abwehrpflicht solcher Gefahren im Sinne der Artikel 2 und 8, sowie 13 der EMRK (Recht auf Leben, Recht auf Privatleben, bzw. Rechtsschutz), die auch nicht durch die Gewaltentrennung verneint werden kann, indem ein Gericht in die staatlichen Pflichten eingreift.

Zusammenfassend sind keine direkten Auswirkungen auf Österreich zu erwarten, insofern als dass das Urteil nicht 1:1 umlegbar ist. Spannend dürfte jedoch für die angekündigten heimischen „Klimaklagen“ (bzw. Individualanträge an den VfGH über klimaschädliche Bestimmungen) die menschenrechtliche Argumentation und Anerkennung der EMRK-Schutzpflichten durch ein anderes europäisches Höchstgericht werden. Ausdrücklich ging der Hohe Rat auf die aktiven staatlichen Pflichten aus der Menschenrechtskonvention ein und könnte so letztendlich auch die österreichische Rechtsprechung beeinflussen.

Eine offizielle englischsprachige Zusammenfassung des Urteils wird für den 13.1.2020 erwartet und kann auf der Internetseite des Gerichtes abgerufen werden. Bis dahin kann das Urteil in niederländischer Originalsprache dort abgerufen und mithilfe von Internet-Übersetzung interpretiert werden.

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