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Leitlinien für das 7. EU-Umweltaktionsprogramm verabschiedet

Die EU-Umweltminister haben sich am 11.6. auf ihre Prioritäten für das 7. EU-Umweltaktionsprogramm (UAP) verständigt.\ \ In Schlussfolgerungen gaben sie der Kommission den Auftrag, aufbauend auf dem Ressourceneffizienzfahrplan eine Langfristvision sowie Ziele und Maßnahmen für 2020 zu entwickeln. 2020 wurde als Jahr für Zwischenziele gewählt, um das UAP mit der Europa-2020-Strategie zu synchronisieren. Umweltverbände hatten zuvor gefordert, dass das Programm schon Ziele für 2030 für zentrale Umweltbereiche vorbereiten solle.\ \ Ein Schwerpunkt des 7. UAP soll die bessere Umsetzung von EU-Umweltpolitik sein. Dazu wollen die Mitgliedstaaten vor allem den Austausch von Informationen verbessern und die Überwachungsregelungen verbessern. Weitere Fokusbereiche sollen nach dem Willen der UmweltministerInnen Biodiversität, Klimapolitik, Wasser, städtische Umwelt sowie Umwelt und Gesundheit werden.\ \ Während in Vorversionen der Schlussfolgerungen zeitweise nur von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel die Rede war, fordert der Umweltrat nun auch Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung. Allerdings beruft sich der Rat dabei nicht auf die Klimaroadmap 2050 der Kommission, da Schlussfolgerungen zu dieser Roadmap seit über einem Jahr von Polen blockiert werden. Um den Abbau von umweltschädlichen Subventionen und die Ökologisierung der Steuersysteme voranzutreiben, soll die Kommission den Austausch von Best-Practice vorantreiben.\ \ Der Vorschlag der Kommission für das 7. UAP wird für Ende des Jahres erwartet. Das aktuelle 6. UAP endet im Juli. Das EU-Parlament hat bereits im April seine Erwartungen für den Entwurf verabschiedet.\ \ Quelle: EU-Umweltbüro, 13. 6. 2012

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