Am 25. Oktober 2012 wurde die RL 2012/27/EG über Energieeffizienz erlassen; sie wurde am 14. 11. 2012 im ABl der EU (2012 L 315, 1) kundgemacht.\ \ Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union geschaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union von 20 % bis 2020 erreicht wird, und um weitere Energieeffizienzverbesserungen für „die Zeit danach“ vorzubereiten. In dieser Richtlinie werden Regeln festgelegt, mit denen Hemmnisse im Energiemarkt und Marktversagen, die der Effizienz bei der Energieversorgung und -nutzung entgegenstehen, beseitigt werden sollen; ferner ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen. Die Richtlinie sieht weiters rechtsverbindliche Maßnahmen vor, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um einen sparsameren Umgang mit Energie in allen Abschnitten der Energiewertschöpfungskette ? von der Umwandlung über die Verteilung bis hin zum Endverbrauch ? voranzubringen. Dazu zählt auch die Auflage für alle Mitgliedstaaten, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen oder vergleichbare politische Maßnahmen zu ergreifen. Dies wird zu einer verbesserten Energieeffizienz in Haushalten, Unternehmen und Verkehr führen. Außerdem sieht die Richtlinie unter anderem noch vor, dass die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle übernimmt und dass die Verbraucher Anspruch darauf haben zu wissen, wie viel Energie sie verbrauchen.\ \ Der Rat hatte den Weg zur Erlassung der RL am 4. Oktober 2012 durch die förmliche Annahme des Letztentwurfs für eine geänderte Energieeffizienzrichtlinie geebnet, nachdem das Parlament die RL am 11. September befürwortet hatte.\ \ Eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen der RL kann hier abgerufen werden. Eine Kosten-Nutzenanalyse zur neuen RL findet sich hier.
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