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Neue EU-Roadmap zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und Neues zu den Klimazielen

Die Kommission wurde vom Rat ersucht bis Ende September 2020 einen Vorschlag für Änderungen der Öffentlichkeitsbeteiligungs-RL (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1367) zu erstatten und hat zwei mögliche identifiziert: Einerseits soll der Begriff „acts under environmental law“ an die Formulierung des Art 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention angepasst werden, andererseits soll die Öffentlichkeitsbeteiligungs-RL künftig in nicht mehr nur individuelle administrative Rechtsakte umfassen sondern auch solche, die sich an die Allgemeinheit richten bzw. auch diese Auswirkungen haben. Rückmeldungen an die Kommission können bis 03.04.2020 gegeben werden.

Bis zum 15.04.2020 sind schließlich Rückmeldungen zu dem geplanten Plan zur Erreichung der 2030-Klimaziele möglich. Mit ausführlicher Begründung legt die Kommission in dem bislang zu diesem Vorhaben veröffentlichten Roadmap-Dokument dar, dass die EU die Führungsrolle aktuell mehr denn je hinsichtlich der Erreichung der Pariser Klimaziele wahrnehmen muss, da der weltweite Fortschritt zur Zielerreichung als ungenügend eingestuft wird. Ziel der Initiative ist es daher zu demonstrieren, dass die EU die Fähigkeit hat, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität zu entwickeln und solcherart ein starkes Signal gegenüber anderen Staaten und Regierungen aussenden kann, diesem Beispiel zu folgen.

Die beiden Roadmap-Dokumente und alle weiteren Informationen dazu sind unter der folgenden Internetadresse zu finden:

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