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Neue EU-Vorgaben für E-Mobilität

Klimaneutrale Mobilität ist nur mit einer ausreichenden Lade- und Tankinfrastruktur für den Verkehrssektor möglich. Die EU schaltet nun einen Gang höher.


Mit der VO (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden die zentralen Eckpunkte CO2-freien Individualverkehrs (sowohl für PKW als auch für leichte und schwere Nutzfahrzeuge) in eine unmittelbare geltende Verordnung gegossen. Festgelegt werden konkrete Ausbauziele, Zahlungsmodalitäten, aber auch welche Daten durch Betreiber:innen von Ladestationen oder Wasserstoff-Tankstellen

bereitzustellen sind. Zudem wird u.a. ein Recht auf punktuelles

Laden (sprich: spontanes Stromtanken ohne Registrierung odgl) bei

öffentlichen Ladestationen normiert. Der Infrastrukturausbau soll durch

definierte Ausbaustufen im Zeitraum zwischen 2025 und 2030 (teilweise

sogar bis 2035) mit dabei ständiger Erhöhung der Ladeleistungen durchgeführt werden, wobei innerhalb der jeweiligen Sektoren (Straßenverkehr, Flughäfen und Seehäfen) nochmals unterschiedliche Ausbauziele definiert werden. Zudem werden die technischen Spezifikationen und gemeinsamen Anforderungen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe festgelegt. Die neuen Bestimmungen gelten ab 13.4.2024.

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