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Neue UVP-Entscheidungen des BVwG

1.) Erweiterung des Alpenparks Turracher Höhe um 56 Betten\ \ Beschluss vom 11.02.2015, GZ: W102 2016807-1/5E\ \ Ermittlungen der UVP-Beh in erster Instanz mangelhaft (Entscheidungsgegenstand unklar), deshalb Zurückverweisung an LReg (§ 28 Abs 3 VwGVG)\ \

\ \ 2.) Biomasse-Heizkraftwerk Klagenfurt, Feststellung der UVP-Pflicht, Säumnisbeschwerde\ \ Erkenntnis vom 11.02.2015, GZ: W104 2016940-1/3E (eine detaillierte Glosse folgt)\ \ E von grundsätzlicher Bedeutung. BVwG bejaht Recht einer NGO auf Säumnisbeschwerde in Feststellungsverfahren (wobei an sich nur Antragsrecht gem § 3 Abs 7a UVP-G besteht). Annahme einer planwidrigen Lücke, analoge Anwendung des § 40 UVP-G\ \ Offen bleibt, ob Recht auf Säumnisschutz nicht auch unmittelbar aus Unionsrecht ableitbar ist („Recht auf Zugang zu Gericht“, Art 47 GRC iVm Art 11 UVP-RL).

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