1.) BVwG zur zeitlichen Dimension der Kumulationsprüfung
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Das BVwG hat mit Erk vom 27. 3. 2014, GZ W143 2000181-1/8E (Koralm Windpark, Feststellungsverfahren) ausgesprochen, dass für die Kumulationsprüfung gem § 3 Abs 2 zeitlich jene Kapazitätsausweitungen maßgeblich seien, die in den letzten 5 Jahren genehmigt wurden (analoge Anwendung des § 3a Abs 5 UVP-G betreffend Änderungsvorhaben). In seiner Entscheidung stützt sich das Gericht auf eine einzelne Stimmen der Kommentarliteratur, weicht jedoch – ohne dies bewusst anzusprechen – von der rezenten Spruchpraxis des US ab, der in der fehlenden zeitlichen Befristung keine planwidrige Lücke gesehen hatte (zB US 27. 6. 2012, Kals/Großglockner, 7B/2012/3-22). Für Diskussion ist gesorgt.
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2.) Umweltverträglichkeitsprüfung: Nebel als Immission
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VwGH 5. März 2014, 2012/05/0105 (PDF-Dokument) hat letztens die umstrittene Entscheidung des US im Fall GDKK Klagenfurt bestätigt. Aus der E geht hervor, dass Nebel als „belästigende Immission“ von Anrainern im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden kann (Hinweis auf frühere Entscheidungen des GH und Kommentarlit).
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