Klagenfurt Biomasseheizkraftwerk Ost, UVP Feststellungsverfahren\ \ Erkenntnis vom 24.07.2015, GZ W104 2016940-2/12E\ \ siehe die Beiträge von Altenburger vom 31. 7. 2015\ \
\ \ Windpark Schwarzenbach\ \ Beschluss vom 09.07.2015, GZ W193 2105001-1/8E\ \ Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung (§ 28 Abs 3 VwGVG; mehrere Fachfragen wurden in 1. Instanz nicht ermittelt); sprengelübergreifendes Vorhaben; BVwG sieht sich dazu veranlasst, klarzustellen, dass es zur Erledigung der Sache zuständig sei (Art 11 Abs 8 aF B-VG analog); Nachbarn komme auch nach der E des EUGH in der Rs Gruber keine Parteistellung im Feststellungsverfahren zu.\ \
\ \ Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für Erweiterung eines bestehenden Windparks um vier weitere Windkraftanlagen (Erweiterung Windpark Zurndorf II)\ \ Erkenntnis vom 01.07.2015, GZ W109 2017096-1/6E und W109 2017532-1/5E\ \ \ Ausführungen zu den Rechten einer juristischen Person als Partei im Genehmigungsverfahren sowie zum „Immissionsminimierungsgebot“ (§ 17 Abs 2 UVP-G); bgld Windkraftrahmenkonzept sei keine RechtsV und unterliege nicht der Anfechtung vor dem VfGH\ \
\ \ Windpark Bärofen\ \ Erkenntnis vom 26.06.2015, GZ W113 2013215/1-55E\ \ Umfassende Ausführungen zur Kumulationsprüfung gem § 3 Abs 2 UVP-G (Einbeziehung sämtlicher anderer geplanten und zumindest nach einem Materiengesetz eingereichter Windkraftanlagen); Verfahrensmängel der 1. Instanz können im gerichtlichen Verfahren (aufgrund des gerichtlichen Ermittlungsverfahrens) „saniert“ werden\ \
\ \ \ \ Gemeinschaftsferkelanlage Hainsdorf\ \ Erkenntnis vom 23.06.2015, GZ W102 2106838-1/5E\ \ Bestätigung der E v 11. 2. 2015 (Klagenfurt Biomassekraftwerk): Analog § 3 Abs 7 UVP-G komme NGO ein Antragsrecht und ggfalls ein Recht auf Erhebung einer Säumnisbeschwerde zu (Art 132 Abs 3 B-VG); Ausführungen zur Übergangsbestimmung des § 46 Abs 24 Z 4 UVP-G