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Noch immer kein NAP in der Slowakei – Was bisher geschah …

Owohl gemäß Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG (EH-RL) die Verabschiedung des Nationalen Allokationsplans (NAP) bis 18 Monate vor dem Beginn der Handelsperiode (somit bis zum Juli 2006) der Kommission zu übermitteln und gemäß Artikel 11 Abs 2 EH-RL 12 Monate vor Beginn der Handelsperiode (somit spätestens bis zum 31.12.2007) die Zuteilung zu beschließen gewesen wäre, hat die Slowakei bis heute keinen NAP für die Emissionshandelsperiode 2008-2012.

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Die Erstentwürfe wurden bereits verspätet von der Slowakei an die EU-Kommission übermittelt und von dieser prompt abgelehnt. Nach Ansicht der Kommission war die Gesamtzahl an CO2 zu hoch und mit den Zielen der EH-RL unvereinbar; es wurde mit Entscheidung vom 29.11.2006 eine Reduktion um eine Reduktion um 10% der vorgeschlagenen Gesamtmenge verlangt . Die Slowakei war nicht bereit, diese Kürzung zu akzeptieren und reichte eine Klage beim EuGH ein, die allerdings aufgrund einer Einigung mit der Kommission wieder zurückgenommen wurde. Am 7.12.2007 veröffentlichte die EU-Kommission eine weitere Entscheidung, die zwar eine neue Gesamtzahl, allerdings immer noch keine definitive Zuteilung enthielt.

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Innerhalb der Slowakei spielte sich ein wilder, nicht immer mit legalen Mitteln ausgetragener Verteilungskampf um den von der Kommission verkleinerten Kuchen ab, der erst in diesem Sommer halbwegs beendet werden konnte. Noch immer aber wird mit der EU-Kommission über die Zuteilung zu neun Anlagen verhandelt.

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Am 16.9.2008 hat das slowakische Ministerium eine CO2-Zuteilungstabelle veröffentlicht. Da die rechtliche Qualität der Tabelle unklar war, wurde am 29.9.2008 eine weitere Klarstellung veröffentlicht, wonach der NAP immer noch nicht definitiv ist und erst veröffentlicht werden wird, wenn die Verhandlungen mit den verbliebenen 9 Anlagen abgeschlossen werden konnten.

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Mit der Veröffentlichung entsteht für die Unternehmen erst die Möglichkeit, den NAP gerichtlich zu bekämpfen. Auch werden erst nach diesem Zeitpunkt die Zertifikate auf die Konten der Anlagenbetreiber überwiesen. Bis dahin bleibt den Unternehmen nur die Möglichkeit, mit möglichen zukünftigen Zertifikaten zu handeln und zu hoffen, dass bis März 2009 eine tatsächliche Zuteilung erfolgt, um auch Zertifikate für den tatsächlichen Verbrauch im Jahr 2008 an das Register retounieren zu können.

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