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Nov zum UFG im BGBl

3. Juli 2017
1 Min. Lesezeit

Das BMLFUW trägt zur Erfüllung des österreichischen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Emissionsreduktion, Anpassung und Reduzierung von Emissionen durch Entwaldung (REDD+) bei. Die Abwicklung dieser Projekte, die bisher vom BMLFUW betreut wird, wurde mit einer Änderung des Umweltförderungsgesetzes an die Abwicklungsstelle gem § 46 Abs 1 UFG ausgelagert. Diese Stelle soll den BMLFUW auch bei der nationalen Datenerhebung und Vorbereitung von Berichten betreffend internationale Klimafinanzierung unterstützen (BGBl I 2014/40).

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