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Novelle zu UVP-G verabschiedet

Um eine Verzögerung wichtiger Bahnprojekte zu verhindern, hat der Nationalrat (und auch der BR) kürzlich eine Novelle zum UVP-G verabschiedet (in § 46 Abs 24 Z 5 soll der Ausdruck „nach § 23a“ durch „nach den §§ 23a oder 23b“ ersetzt werden; vgl 111 A/25. GP NR). Beschwerden beim neuen Bundesverwaltungsgericht gegen die Genehmigung von Hochleistungsstrecken werden demnach künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, wenn das UVP-Verfahren vor dem Jahr 2013 eingeleitet wurde. Damit wollen die Abgeordneten eine Gleichbehandlung von großen Straßen- und Schienenprojekten erreichen; damit soll eine bislang nur für Bundesstraßen geltende Übergangsregelung auf wichtige Bahnprojekte ausgeweitet werden. Zutreffende Kritik kommt von der Opposition, ihrer Meinung werden mit den neuen Bestimmungen zuletzt erzielte Verbesserungen im Rechtsschutz wieder ausgehebelt.

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Mit einer Kundmachung der beschlossenen Nov ist in Kürze zu rechnen.

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