top of page

Paukenschlag: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet (Betreff: § 3 Abs 7 UVP-G 20

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 9. 3. 2012 mitgeteilt, dass sie aufgrund einer österreichischen Individualbeschwerde vom 1. Januar 2011, AZ  CHAP (2011)00039 wegen vermeintlich eingeschränkter Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Feststellungsbescheide nach§ 3 Abs 7 UVP-G 2000 beschlossen hat, aufgrund dieses Beschwerdepunktes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten, das unter dem Aktenzeichen INF 2012/2013 geführt wird.\ \ Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens werden wir gesondert berichten.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
VwG bleibt „Zuschauer“ im UVP-Verfahren

Der VwGH stellt klar: Ein VwG kann keine „mitwirkende Behörde“ nach dem UVP-G sein – und damit auch keinen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht stellen. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu Baub

 
 
Kumulierungsprüfung 2.0 am Semmering

Eine zentrale Frage des UVP-Rechts rückt erneut ins juristische Rampenlicht: Wie weit reicht die Kumulierungsprüfung? Das UVP-Feststellungsverfahren zur geplanten Hotelanlage Grand Semmering geht in d

 
 
bottom of page