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REPowerEU: Mit schnelleren Genehmigungsverfahren zur Energieunabhängigkeit

Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland schnellstmöglich zu beenden, schlägt die Kommission ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor.


Neben der notwendigen Diversivizierung der Erdöl- und Erdgasquellen sollen mit dem REPowerEU-Plan die Anstrengungen beim Ausbau erneuerbarer Energien und bei der Energieeinsparung verstärkt werden. So soll das – erst kürzlich im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets (noch nicht rechtskräftig) angehobene – 2030-Ziel für den Anteil an erneuerbaren Energien von 40% auf 45% erhöht und die Energieeffizienz 2030 im Vergleich zu 2020 um 13% (anstatt 9%) gesteigert werden. Hervorzuheben ist zudem die von der Kommission erarbeitete EU-Solarstartegie, die ua eine PV-Pflicht für gewisse Neubauten vorsieht, sowie die vorgeschlagenen Änderungen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. So sollen die Mitgliedstaaten künftig „Go-to-Gebiete“ festlegen, in denen die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP bei Erneuerbaren-Energien-Projekten gänzlich entfallen kann. Zudem sollen kurze, verbindliche Fristen für die Dauer von Genehmigungsverfahren sowie eine Zustimmungsfiktion bei Untätigkeit der Behörde vorgesehen werden. Auch außerhalb von Go-to-Gebieten sollen Erneuerbare-Energie-Projekte als im überwiegenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit liegend eingestuft werden. Gewisse Zielkonflikte mit dem Naturschutz treten offen zu Tage - die Diskussion dürfte noch spannend werden!


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