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Republik Österreich verletzt Aarhus-Konvention


Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) hat mit einer bemerkenswerten Entscheidung von Mitte März 2012 entschieden, dass die Republik Österreich als Vertragspartei der Aarhus-Konvention verpflichtet ist, Umweltorganisationen für alle umweltrelevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen von Privaten und Behörden, die gegen Umweltrecht verstoßen, ein “Klagerecht” bei einem Gericht einzuführen (Bf: Ökobüro Wien). Das betrifft nicht nur UVP-Verfahren, sondern auch Naturschutzgenehmigungsverfahren oder wasserrechtliche Verfahren.

Vgl dazu auch hier (Presseaussendung APA)

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