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UVP bei Testförderung von Erdgas?

Schlussanträge der GA 9. 10. 2014, C-531/13, Kornhuber ua (zu Art 2 und 4 der RL 85/337/EWG idF der RL 2009/31/EG, iVm Anhang I und II der RL).

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Nach Ansicht der GA handelt es sich bei einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Testförderung von Erdgas im Rahmen einer Aufschlussbohrung zur Erforschung der Wirtschaftlichkeit einer dauerhaften Gewinnung von Erdgas nicht um eine „Gewinnung von … Erdgas zu gewerblichen Zwecken“ iSd Anhang I Z 14 RL UVP-RL).

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Eine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit kann sich aber auch aus Art 2 Abs 1 sowie Art 4 Abs 2 und 3 UVP-RL ergeben, weil eine Probebohrung in einer Bohrtiefe von über 4.000 m unabhängig von ihrem Fördervolumen jedenfalls als Tiefbohrung iSv Anhang II Z 2 lit d UVP-RL anzusehen ist. Ob eine solche Tiefbohrung erhebliche Umweltauswirkungen haben kann und sie daher einer Prüfung der Umweltverträglichkeit zu unterziehen ist, müssen ua die Auswirkungen aller an einem Förderstandort technologisch und geologisch verbundenen Bohrungen berücksichtigt werden, die Auswirkungen aller anderen mit den Bohrungen innerhalb eines Projekts verbundenen Anlagen sowie die Kumulation seiner Auswirkungen mit anderen Projekten am Standort oder in der Umgebung. In die Vorprüfung ist somit auch einzubeziehen, ob die Umweltauswirkungen der Probebohrungen wegen der Auswirkungen anderer Projekte am Standort oder in der Umgebung, etwa von Erdgasleitungen und Erdgasspeichern, größeres Gewicht haben können als in deren Abwesenheit.

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Dem Verfahren liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH v 11. 9. 2013, GZ 2011/04/0178 (EU 2013/0003) zugrunde.

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Zu den Vorlagefragen des VwGH:\ 1. Handelt es sich bei einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Testförderung von Erdgas, die im Rahmen einer Aufschlussbohrung zur Erforschung der Wirtschaftlichkeit einer dauerhaften Gewinnung von Erdgas durchgeführt wird, um eine „Gewinnung von … Erdgas zu gewerblichen Zwecken“ nach Anhang I Z 14 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. 6. 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten idF der RL 2009/31/EG (RL 85/337/EWG)?\ Für den Fall, dass die erste Vorlagefrage bejaht wird, werden folgende weitere Fragen gestellt:\ 2. Steht Anhang I Z 14 der RL 85/337/EWG einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, welche bei der Gewinnung von Erdgas die in Anhang I Nr 14 der RL 85/337/EWG genannten Schwellenwerte nicht an die Gewinnung an sich, sondern an die „Förderung pro Sonde“ knüpft?\ 3. Ist die RL 85/337/EWG dahin auszulegen, dass die Behörde in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der die Genehmigung einer Testförderung von Erdgas im Rahmen einer Aufschlussbohrung beantragt wird, zur Feststellung, ob eine Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, nur alle gleichartigen Projekte, konkret alle im Gemeindegebiet aufgeschlossenen Bohrungen, auf ihre kumulative Wirkung zu prüfen hat?

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