Wenn die sachlichen Argumente ausgehen, beginnen die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Ein Satz, der sich leider sehr oft bewahrheitet. Kaum ein Verfahren, in dem nicht versucht wird, die (vermeintlichen oder tatsächlichen) subjektiv-öffentlichen Interessen – zusätzlich zu den Einwendungen – mit Befangenheitsanträgen, zivilrechtlichen Klagen/Aufforderungsschreiben oder strafrechtlichen Vorwürfen durchzusetzen. In der Sache ist dies, meiner Erfahrung nach, kaum je dienlich, zeigt aber umso deutlicher, dass für die Zielerreichung jedes Mittel – egal, ob sachlich begründet oder nicht – recht ist.\ \ Nach dem Vorwurf der Befangenheit nun der „Verdacht“ des Amtsmissbrauchs gegen zwei der drei Richter des BVwG-Senats – und das bei einer Entscheidung, über die man trefflich diskutieren kann und die bei jedem Zusammentreffen zweier Öffentlich-Rechtler in diesen Tagen Gesprächsstoff liefert und den Small-Talk über das Wetter oder den letzten Schiurlaub überflüssig macht. Die sachlichen Argumente und die exekutive bzw legislative Aufarbeitung des Judikats sind noch lange nicht zu Ende und werden uns noch Monate oder Jahre beschäftigen.\ \ Der Weg über die Whistle-Blower-Hotline zeigt aber ein prinzipielles Problem in Umweltverfahren der letzten Jahre auf. Man begnügt sich nicht, auf der Klaviatur der öffentlich-rechtlichen Rechtsbehelfe zu spielen, sondern versucht, den Widerstand mit teilweise absurden Methoden zu brechen. Wo genau die Geschprächskultur geendet hat, kann ich generell nicht sagen und – im speziellen Fall mangels Beteiligung schon gar nicht -, aus meiner Sicht dient es aber weder Projektwerbern, noch Projektgegnern, wenn ein Teil der Energie der Vollziehung durch die Auseinandersetzung mit Befangenheitsanträgen und strafrechtlichen Vorwürfen gebunden wird.\ \ http://derstandard.at/2000054605495/3-Piste-in-Schwechat-Ermittlungen-gegen-zwei-Richter
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