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Wer trägt die Kosten der Energiewende?

Die Rechnung für die Förderung erneuerbarer Energie zahlen im Wesentlichen die Strom- und Gaskunden. Soziale Härten wurden abgefedert, doch der wahre Hebel liegt im "Do-it-yourself".


Wirtschaft, Politik und Umweltorganisationen waren sich selten so einig: Österreich braucht eine Energiewende, und die Energiewende braucht ein umfassendes Förderungsgesetz. Mit seinen Innovations- und Investitionsanreizen stellt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) einen Meilenstein in der österreichischen Energie- und Klimapolitik dar. Doch so unstrittig die grundsätzliche Notwendigkeit von staatlich finanzierten Beihilfen für die Erzeugung von Ökostrom und erneuerbaren Gasen ist, so umkämpft war die Gretchenfrage eines jeden Förderungsgesetzes: die Finanzierung des Beihilfenbudgets.


Aufbringung der Fördermittel

Das EAG kennt verschiedene Einnahmequellen: Förderungen für Ökostromanlagen werden über eine Erneuerbaren-Förderpauschale und einen Erneuerbaren-Förderbeitrag und damit größtenteils von den Stromendverbrauchern finanziert. Diese Form der Mittelaufbringung gleicht dem bereits etablierten System des vor der Ablöse stehenden Ökostromgesetzes 2012 und hat einen realpolitisch durchaus gewichtigen Vorteil: Als außerbudgetäre Finanzierung muss die Erneuerbaren-Milliarde nicht jedes Jahr aufs Neue im Rahmen der Budgeterstellung mit dem Finanzministerium ausverhandelt werden. Neben der Förderpauschale und dem Förderbeitrag fließen in das Beihilfenbudget noch Pönalen, die von säumigen Förderwerbern zu leisten sind, verfallene Anzahlungen auf einen reservierten Netzzugang und etwaige Verwaltungsstrafen für Verletzungen strafbewehrter EAG-Bestimmungen.

Ein Teil der mittels Förderpauschale und dem Förderbeitrag generierten Einnahmen ist für die Subventionierung von erneuerbarem Gas reserviert. Zudem wird von allen Gasendverbrauchern ein Grüngas-Förderbeitrag eingehoben. Erst die Finalfassung des EAG hält fest, dass auch "allfällige Bundesmittel und Unionsmittel" zur Finanzierung der Förderung von erneuerbaren Gasen beitragen sollen. Damit ist der Weg frei für die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Aufbaufonds.


Höhe der Beitragsleistung

Die zentrale Rolle bei der Mittelaufbringung kommt den Endverbrauchern zu. Mit welcher Mehrbelastung durch die Förderungen sie zu rechnen haben, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: von der Festlegung der zu leistenden Förderbeiträge und von der Entwicklung der Strompreise. Während die Erneuerbaren-Förderpauschale für die ersten drei Jahre betragsmäßig feststeht – für einen typischen Haushaltsnetzanschluss fallen 35,97 Euro pro Jahr (und damit genauso viel wie bisher) an –, sind der Erneuerbaren-Beitrag und der Grüngas-Beitrag jährlich mittels Verordnung zu bestimmen. Aufgrund der Koppelung mit den Netzentgelten hängt die Gesamtbelastung vom Strom- bzw. Gasverbrauch ab.


Die Sorge ist groß, dass die durchaus üppigen Budgetmittel im EAG zu signifikanten Zusatzbelastungen für Haushalte und Betriebe führen könnten. Tatsächlich dürften sich die energiebezogenen Ausgaben mittelfristig erhöhen – die Ursache dafür wird aber womöglich nicht in den zu bezahlenden Förderpauschalen und Förderbeiträgen liegen. Denn: Je höher der Strompreis, desto geringer die Notwendigkeit staatlicher Unterstützungen. Bei Strompreisen, die sich den Produktionskosten von Grünstrom annähern oder diese gar übertreffen, wie dies aktuell der Fall ist, fallen im Marktprämiensystem nur geringe oder gar keine Förderungen an. Dementsprechend wäre auch der Finanzierungsbedarf für Photovoltaik, Wind und Co ein reduzierter – und die Klimaschutzministerin müsste den Erneuerbaren-Förderbeitrag entsprechend niedrig ansetzen.


Soziale Abfederung

Die Entwicklung effektiver Konzepte zur Bekämpfung der sich mit steigenden Strom- und Gaspreisen verschärfenden Energiearmut steht noch am Anfang. Zumindest das EAG sieht für den abgegrenzten Bereich der Förderungspauschale und Förderungsbeiträge aber einen Mechanismus zur Abfederung sozialer Härten vor: Personen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, haben die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag nicht zu entrichten.


Befreiungsgründe können etwa Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Pflegegeld sein. Fällt der Befreiungsgrund weg oder werden die damit verbundenen Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflichten verletzt, erlischt der Befreiungsanspruch. Für nicht GIS-befreite Haushalte mit geringem Nettoeinkommen sind die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag (nicht jedoch den Grüngas-Förderbeitrag) mit jährlich 75 Euro gedeckelt.


Kosten sparen als "Prosumer"

Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit, wie Betriebe und Haushalte die Stromkosten und Gebührenlast minimieren können: Die Wandlung vom passiven Kunden zum aktiven "Prosumer". Diese Wortschöpfung aus "Producer" und "Consumer" bringt zum Ausdruck, dass sich jeder und jede an der Energiewende beteiligen und so vom reinen Financier zum Profiteur des eingeführten Förderungssystems werden kann. Sei es die eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Beteiligung an einer Energiegemeinschaft – das EAG eröffnet verschiedene Möglichkeiten, wie grüner Strom regional produziert und verbraucht werden kann.

Überschüssige Elektrizität kann gar gewinnbringend verkauft werden. Innovative Unternehmen erkennen darin bereits ihre Chance: Sie errichten auf eigene Kosten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kunden, der Kunde erhält günstigeren Grünstrom, und das Zuviel an Strom wird wirtschaftlich verwertet. Diese Form der Ökostromfinanzierung firmiert unter dem – wenig präzisen – Begriff "Contracting". Es wird noch weiterer solcher Modelle brauchen, um einen niederschwelligen Zugang zu dezentralen Ökostromanlagen zu gewährleisten.

Gelingt dies, spricht viel dafür, dass die Energiewende nicht zur befürchteten Kostenfalle wird, sondern sich für den Einzelnen im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen könnte.

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