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AKTUELLES im Umweltrechtsblog
VwGH zur wesentlichen Änderung von AWG-Anlagen und der Verantwortlichkeit des abfallrechtlichen Geschäftsführers
§ 2 Abs 8 Z 3 AWG 2002; § 26 AWG 2002 VwGH 4. 9. 2025, Ra 2024/07/0197 Gem § 37 Abs 1 AWG 2002 bedarf insb die „wesentliche Änderung“ ortsfester Abfall-Behandlungsanlagen  einer Genehmigung des Landeshauptmanns bzw der Landeshauptfrau. Gem § 2 Abs 8 Z 3 erster Fall AWG 2002 gilt als „wesentliche Änderung“  insb „eine Änderung einer Behandlungsanlage, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen oder auf die Umwelt haben kann“. Die verwaltungsgerichtliche Feststell
Maximilian Schlenk
vor 8 Stunden1 Min. Lesezeit
VwGH: Einzelfallprüfung für Seilbahn Kahlenberg in Wien
Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000 VwGH 12. 9. 2025, Ro 2025/03/0006 Das UVP-G 2000 sieht – in Umsetzung der UVP-RL 2011/92/EU – für bestimmte in seinem Anh 1 genannte Arten von Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)  vor. Für manche der im Anh 1 UVP-G 2000 genannten Vorhaben ist aber zuerst aufgrund einer (groben) Einzelfallprüfung festzustellen, ob überhaupt eine (umfangreichere) UVP durchzuführen ist.
Maximilian Schlenk
6. Nov.1 Min. Lesezeit
BVwG stellt die Walderhaltung über wirtschaftliche Interessen
Die Projektwerberin beantragte 2021 die Erweiterung ihrer Kalkschottergrube in der Gemeinde Desselbrunn um 7,4 ha („Viecht Nord I“), was zur Versagung der UVP- Genehmigung durch die Oberösterreichische Landesregierung führte. Im Beschwerdeverfahren hat das BVwG die Rodung auf forstrechtlicher Ebene geprüft und im Zuge der Interessensabwägung entschieden, dass die Erhaltung des Waldes mit seiner Klimaschutzfunktion über dem wirtschaftlichen Interesse am Rohstoffabbau steht. So
Gerlinde Schörghofer
15. Okt.3 Min. Lesezeit
VwG bleibt „Zuschauer“ im UVP-Verfahren
Der VwGH stellt klar: Ein VwG kann keine „mitwirkende Behörde“ nach dem UVP-G sein – und damit auch keinen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht stellen. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu Baubewilligungen stellte das VwG Wien bei der Wiener LReg einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3 Abs. 7 UVP-G. Diese wies den Antrag als unzulässig zurück – mit der Begründung, dass das VwG keine Verwaltungsbehörde und somit auch keine „mitwirkende Behörde“ iSd § 2 Ab
Christina Riemer
30. Sept.1 Min. Lesezeit
Klimaschutz ist eine Rechtspflicht aller Staaten
Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellt in seinem Gutachten vom 23.7.2025 fest: Völkerrechtliche Klimaschutzpflichten sind keine bloßen Zielsetzungen, sondern rechtlich bindend. Die Klimaschutzpflichten der Staaten leiten sich aus den UN-Klimaverträgen (UNFCCC, Kyoto-Protokoll, Pariser Abkommen), weiteren Umweltabkommen sowie dem Völkergewohnheitsrecht ab. Sie gelten erga omnes, also für alle Staaten, unabhängig von einer speziellen Vertragsbindung. Die Vereinbarung des 1
Marlies Kühteubl
15. Sept.1 Min. Lesezeit
Klimaklage gegen RWE gescheitert – ein Meilenstein für den Klimaschutz?
Das OLG Hamm hat die Klage von Saúl Lliuya gegen RWE abgewiesen. Die Klägervertreter:innen sprechen dennoch von einem Erfolg: das Gericht habe klargestellt, dass Großemittenten für konkrete Folgen der Klimakrise haften können. Der peruanische Landwirt klagte den deutschen Energiekonzern RWE, der für 0,4 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, auf Ersatz der Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen, die an seinem Grundstück notwendig werden, weil ein nahegelegene
Matthias Fliedl
28. Aug.1 Min. Lesezeit
AKTUELLES im Umweltrechtsblog
VwGH zur wesentlichen Änderung von AWG-Anlagen und der Verantwortlichkeit des abfallrechtlichen Geschäftsführers
§ 2 Abs 8 Z 3 AWG 2002; § 26 AWG 2002 VwGH 4. 9. 2025, Ra 2024/07/0197 Gem § 37 Abs 1 AWG 2002 bedarf insb die „wesentliche Änderung“ ortsfester Abfall-Behandlungsanlagen  einer Genehmigung des Landeshauptmanns bzw der Landeshauptfrau. Gem § 2 Abs 8 Z 3 erster Fall AWG 2002 gilt als „wesentliche Änderung“  insb „eine Änderung einer Behandlungsanlage, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen oder auf die Umwelt haben kann“. Die verwaltungsgerichtliche Feststell
Maximilian Schlenk
vor 8 Stunden1 Min. Lesezeit
VwGH: Einzelfallprüfung für Seilbahn Kahlenberg in Wien
Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000 VwGH 12. 9. 2025, Ro 2025/03/0006 Das UVP-G 2000 sieht – in Umsetzung der UVP-RL 2011/92/EU – für bestimmte in seinem Anh 1 genannte Arten von Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)  vor. Für manche der im Anh 1 UVP-G 2000 genannten Vorhaben ist aber zuerst aufgrund einer (groben) Einzelfallprüfung festzustellen, ob überhaupt eine (umfangreichere) UVP durchzuführen ist.
Maximilian Schlenk
6. Nov.1 Min. Lesezeit
BVwG stellt die Walderhaltung über wirtschaftliche Interessen
Die Projektwerberin beantragte 2021 die Erweiterung ihrer Kalkschottergrube in der Gemeinde Desselbrunn um 7,4 ha („Viecht Nord I“), was zur Versagung der UVP- Genehmigung durch die Oberösterreichische Landesregierung führte. Im Beschwerdeverfahren hat das BVwG die Rodung auf forstrechtlicher Ebene geprüft und im Zuge der Interessensabwägung entschieden, dass die Erhaltung des Waldes mit seiner Klimaschutzfunktion über dem wirtschaftlichen Interesse am Rohstoffabbau steht. So
Gerlinde Schörghofer
15. Okt.3 Min. Lesezeit
VwG bleibt „Zuschauer“ im UVP-Verfahren
Der VwGH stellt klar: Ein VwG kann keine „mitwirkende Behörde“ nach dem UVP-G sein – und damit auch keinen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht stellen. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu Baubewilligungen stellte das VwG Wien bei der Wiener LReg einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3 Abs. 7 UVP-G. Diese wies den Antrag als unzulässig zurück – mit der Begründung, dass das VwG keine Verwaltungsbehörde und somit auch keine „mitwirkende Behörde“ iSd § 2 Ab
Christina Riemer
30. Sept.1 Min. Lesezeit
Klimaschutz ist eine Rechtspflicht aller Staaten
Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellt in seinem Gutachten vom 23.7.2025 fest: Völkerrechtliche Klimaschutzpflichten sind keine bloßen Zielsetzungen, sondern rechtlich bindend. Die Klimaschutzpflichten der Staaten leiten sich aus den UN-Klimaverträgen (UNFCCC, Kyoto-Protokoll, Pariser Abkommen), weiteren Umweltabkommen sowie dem Völkergewohnheitsrecht ab. Sie gelten erga omnes, also für alle Staaten, unabhängig von einer speziellen Vertragsbindung. Die Vereinbarung des 1
Marlies Kühteubl
15. Sept.1 Min. Lesezeit
Klimaklage gegen RWE gescheitert – ein Meilenstein für den Klimaschutz?
Das OLG Hamm hat die Klage von Saúl Lliuya gegen RWE abgewiesen. Die Klägervertreter:innen sprechen dennoch von einem Erfolg: das Gericht habe klargestellt, dass Großemittenten für konkrete Folgen der Klimakrise haften können. Der peruanische Landwirt klagte den deutschen Energiekonzern RWE, der für 0,4 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, auf Ersatz der Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen, die an seinem Grundstück notwendig werden, weil ein nahegelegene
Matthias Fliedl
28. Aug.1 Min. Lesezeit
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19.03.2024
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